COVID-19 IMPFUNG UND GEMEINSAMES SORGERECHT

Mit Beschluss vom 03.05.2017 hat der BGH festgestellt, dass es sich um eine nicht alltägliche Angelegenheit handelt, wenn sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, welche getrennt leben, über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen für das Kind streiten. Aufgrund dessen ist die Entscheidungsbefugnis auf den Elternteil zu übertragen, welcher die Durchführung der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen altersentsprechenden Schutzimpfung befürwortet.

Die STIKO empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren eine Covid-19 Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer).

Zwar ist auch hier der Kindeswille zu beachten, wenn Alter und Reife des Kindes es ihm erlauben, sich eine eigenständige Meinung zu dem Streitthema zu bilden, jedoch genügt allein der Wille des Kindes, geimpft zu werden, nicht, da bis zur Volljährigkeit die Eltern über eine solche Entscheidung von erheblicher Bedeutung zu entscheiden haben.

Gelingt es den gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht, eine solche Entscheidung zu treffen, wird das Familiengericht aufgrund der Empfehlung der STIKO die Zustimmung des Elternteils ersetzen, welcher mit der Impfung nicht einverstanden ist. Dieses ist auch die übliche Vorgehensweise des Amtsgerichts -Familiengerichts - Würzburg.

Sollten Sie Fragen haben zur Entscheidungsbefugnis, Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, stehe ich Ihnen gerne in meiner Funktion als Rechtsanwältin für Familienrecht und Verfahrensbeiständin zur Verfügung.



Eingestellt am 03.03.2022 von A.Lehmann
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)