Ehevertrag
Sie planen, den Bund fürs Leben einzugehen, stehen aber vor der schwierigen Frage der Erforderlichkeit eines Ehevertrages. Es empfiehlt sich hier die Hilfe eines auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwaltes anzunehmen.
In einem gemeinsamen Gespräch auch mit Ihrem Partner beantworte ich Ihnen aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Anwältin im Familienrecht in Würzburg Ihre Fragen rund um das Thema Ehevertrag wie zum Beispiel:
• Wir haben noch kein Vermögen, werden aber nicht unerheblich erben.
• Wie verhält es sich mit dem Unterhalt oder einem Verzicht auf Unterhalt, wenn später Kinder da sind?
• Kann man auch nur für bestimmte Vermögenswerte Gütertrennung vereinbaren?
Andererseits kann aber auch die Situation eintreten, dass Sie bereits einen Ehevertrag geschlossen haben, welcher zu einem späteren Zeitpunkt anwaltlich überprüft werden soll aufgrund der Trennung.
Ist es somit überhaupt möglich, einen wirksamen Ehevertrag abzuändern?
Der Inhalt eines Ehevertrages unterliegt strengen Anforderungen und darf demnach nicht sittenwidrig sein. D. h. es ist eine einseitige Lastenverteilung für den Scheidungsfall zu vermeiden. Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung, die auf die individuellen Verhältnisse bei Vertragsschluss abstellt und damit auch auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten.
Um es einfach auszudrücken: Weicht der gelebte Ehetypus vom gelplanten Ehetypus ab? Entscheidend ist somit auch hier immer der Einzelfall.
Sofern Sie also einen Ehevertrag geschlossen haben, jedoch von einem wirtschaftlichen Ungleichgewicht ausgehen, bin ich gerne bereit, Ihren Vertrag unter Berücksichtigung aller Umstände sowie der aktuellen Rechtsprechung zu überprüfen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin in meinen Kanzleiräumen in Würzburg.
Asta Lehmann
Friedrich-Ebert-Ring 1
D-97072 Würzburg
Telefon: 0931 / 30 40 882
Telefax: 0931 / 18 867
Kontakt[at]rechtsanwaeltin-familienrecht-wuerzburg.de
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