Ihre Anwältin für Kindesunterhalt in Würzburg

Wenn Sie entschieden haben, bei welchem Elternteil das minderjährige Kind/die minderjährigen Kinder nach der Trennung leben werden, ist der andere Elternteil unterhaltspflichtig. Der Kindesunterhalt bemisst sich nach den Einkommensverhältnissen und der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

Dabei leitet das Kind seine Lebensstellung immer von den Eltern ab. Mit anderen Worten: je besser der Unterhaltspflichtige verdient, desto höher ist der Kindesunterhalt. Entscheidend ist somit also die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Diesen trifft grundsätzlich die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Damit kann er sich beispielsweise nicht einfach auf Arbeitslosigkeit berufen.

Komplizierter verhält es sich, wenn die Kinder hälftig ihren Aufenthalt beim Vater und der Mutter haben werden, dem sogenannten „Wechselmodell“.

Auch wenn Ihr Kind sich bereits in Berufsausbildung befindet, bzw. volljährig ist, besteht grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch.

Um die genaue Unterhaltshöhe in Ihrem individuellen Fall berechnen zu können, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit meinem Büro.


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Asta Lehmann
Friedrich-Ebert-Ring 1
D-97072 Würzburg

Telefon: 0931 / 30 40 882
Telefax: 0931 / 18 867

Kontakt[at]rechtsanwaeltin-familienrecht-wuerzburg.de

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