Ihre Anwältin in Würzburg mit langjähriger Erfahrung und Spezialisierung im Sorgerecht
„Aufgabe und Ziel der elterlichen Erziehung ist die Entwicklung des Kindes zu einem selbstverantwortlichen und selbstständigen Menschen.“
Damit ist die elterliche Sorge ein Pflichtrecht, was zum Wohl des Kindes auszuüben ist und somit die Grundlage für die Entwicklung des Kindes darstellt.
Was bedeutet überhaupt „Sorgerecht“?
Die Eltern entscheiden grundsätzlich gemeinsam über das Sorgerecht, wie beispielsweise:
- die Personensorge:
Dazu zählt das Namensrecht. - das Aufenthaltsbestimmungsrecht:
Damit bestimmen die Eltern, wo sich das Kind aufhält. - die medizinische Versorgung:
Eltern haben für die notwendige medizinische Betreuung des Kindes zu sorgen. - die Vermögenssorge:
Das gesamte Vermögen des Kindes wird grundsätzlich durch die Eltern in eigener Verantwortung verwaltet. Ausgenommen davon ist das Taschengeld der Kinder. - behördliche Angelegenheiten:
z. B. Anmeldung der Kinder in der Kindertagesstätte und der Schule
Wie verhält es sich mit dem Sorgerecht, wenn die Eltern sich trennen? Kann man das Sorgerecht zwischen den Eltern aufteilen?
Zunächst ist zu unterscheiden:
- Trennung miteinander verheirateter Eltern
Hier ist grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge gegeben und wird auch nach der Trennung bzw. Scheidung beibehalten, sofern nicht ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge beantragt. - Trennung nicht miteinander verheirateter Eltern
Haben diese eine sogenannte gemeinsame Sorgeerklärung beim zuständigen Jugendamt abgegeben und stellt kein Elternteil einen Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge, bleibt es auch hier bei dem gemeinsamen Sorgerecht.
Grundsätzlich besteht nach Geburt des Kindes bei nicht miteinander verheirateten Paaren zunächst für die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht. Ist sie einverstanden, kann gemeinsam mit dem Kindsvater die sogenannte gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben werden. Ist sie allerdings nicht einverstanden, bleibt dem Vater nur der Weg über das Familiengericht, um sich das gemeinsame Sorgerecht einräumen zu lassen.
Damit ist das Sorgerecht nicht teilbar, sondern immer ein gemeinsames.
Ich berate Sie in allen Fragen der elterlichen Sorge und nutze hierbei meine langjährige Erfahrung als Anwältin in Würzburg, meine Weiterbildung zum Verfahrensbeistand als auch meine Intuition. Im Vordergrund steht bei dieser Tätigkeit ausschließlich
DAS WOHL IHRER KINDER.
Wenn Sie beispielsweise die alleinige elterliche Sorge beantragen möchten, weil Sie aufgrund der Trennung von Ihrem/Ihrer Partner/in nicht mehr gemeinsam die Belange der Kinder regeln können, bin ich für Sie ein kompetenter Ansprechpartner. Denn die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge sowie die Übertragung auf einen Elternteil muss dem Kindeswohl entsprechen.
Wenn die Mutter Ihres nichtehelich geborenen Kindes Ihnen die gemeinsame elterliche Sorge verweigert, obwohl Sie selbst an der Entwicklung des Kindes teilhaben wollen, bzw. wichtige Entscheidungen mittreffen möchten, werden wir in einem gemeinsamen Gespräch die beste Sorgealternative für Ihr Kind erarbeiten.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als auch meinen fundierten Kenntnissen, ist es das Ziel behutsam herauszufinden, was dem Wohl Ihrer Kinder am Besten entspricht. Dabei sind vor allem folgende Aspekte zu betrachten:
- der Wille der Kinder
- die Bindung des Kindes zum anderen Elternteil
- die Förderung der Kinder
- die Kontinuität der Kinder (wo haben sie die längste Zeit gelebt, ihre Freunde, Schule, Hobbys)
Selbstverständlich werde ich Ihnen auch behilflich sein, wenn Sie aufgrund der Konfliktsituation professionelle Hilfe für Ihre Kinder in Anspruch nehmen möchten, da ich mit den hiesigen Beratungsstellen in Würzburg (Erziehungsberatung, Jugendämter, evangelisches Beratungszentrum) eng vernetzt bin.
Asta Lehmann
Friedrich-Ebert-Ring 1
D-97072 Würzburg
Telefon: 0931 / 30 40 882
Telefax: 0931 / 18 867
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