Frau Lehmann unterstützt Sie als Verfahrensbeistand in Würzburg

Der Verfahrensbeistand, vormals Verfahrenspfleger, wurde als eigenständige Interessenvertretung des Kindes in kindschaftsrechtlichen Verfahren aufgenommen.

Welche Aufgaben hat ein Verfahrensbeistand?

Wenn Eltern minderjähriger Kinder um das Sorgerecht, das Umgangsrecht aber auch Teile des Sorgerechts wie die Gesundheitsfürsorge und etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten und die Gerichte bemühen, wird durch das Familiengericht ein sogenannter Verfahrensbeistand bestellt. Diesen könnte man auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnen.

Damit tritt der Verfahrensbeistand erst in Erscheinung, wenn die Eltern gerade auch nach einer Trennung sich nicht einigen können oder ein Elternteil mit den vorher getroffenen Regelungen nicht mehr zufrieden ist und sich an das Familiengericht wendet.

In erster Linie soll die Stellung des Kindes in derartigen Verfahren verbessert werden. Seine Hauptaufgabe ist es, den Willen sowie auch die Interessen des Kindes festzustellen und in das Verfahren einzubringen. Entscheidend ist hierbei:

  • die Vorgeschichte des Kindes
  • das Ergebnis des persönlichen Kontakts mit dem Kind
  • Erkenntnisse aus den Gesprächen mit Bezugspersonen (Eltern), Fachpersonen (Lehrer, Erziehern)
Entscheidend sind immer der Wille des Kindes und sein Kindeswohl!

Wie arbeitet ein Verfahrensbeistand?

Die Kontaktaufnahme mit dem Kind/Jugendlichen sollte in der Regel im häuslichen Umfeld erfolgen, da sich das Kind in häuslicher Umgebung sicherer fühlt. Der Verfahrensbeistand muss unterscheiden bei seiner Tätigkeit, ob es sich handelt um

Säuglinge:
Hier ist in erster Linie die Eltern-Kind-Interaktion zu beobachten, es sind Gespräche mit den Eltern zu führen

Kleinkinder:
Der Verfahrensbeistand geht in spielerische Interaktion, gewinnt einen Eindruck vom Entwicklungsstand des Kindes, fokussiert aber auch die Bedürfnisse und Befindlichkeiten des Kindes

Vorschulkinder:
Es ist ein Gespräch über die Familie und das gerichtliche Verfahren möglich. Oft haben die Kinder bereits mitbekommen, dass es eine Veränderung gibt.

Grundschulkinder:
Hier erfolgt ein differenziertes Gespräch. Wünsche und Vorlieben der Kinder werden aufgenommen, Gefühle thematisiert.

Ältere Kinder ab 11 – 12 Jahren:
Hier ist eine genaue Auseinandersetzung mit dem Thema möglich.

Der Verfahrensbeistand wird je nach Problematik und Thema aber auch Bedürfnissen und Befindlichkeiten der Kinder einen oder mehrere Besuche durchführen und mit den entsprechenden Bezugspersonen reden. Er wird sodann im anschließenden Gerichtstermin mündlich oder schriftlich Bericht erstatten.

Am Ende eines solchen Gerichtsverfahrens kann eine von allen Beteiligten getroffene Vereinbarung stehen oder aber auch ein Beschluss des Richters.

Ich arbeite bereits seit einigen Jahren als Verfahrensbeistand in Würzburg und nutze dabei auch meine Erfahrungen und Kenntnisse als Rechtsanwältin im Familienrecht sowie die eigene Intuition. Darüber hinaus befinde ich mich im ständigen Austausch mit weiteren Beteiligten wie Jugendamtsmitarbeitern, kinderpsychologischen Sachverständigengutachtern aber auch anderen Verfahrensbeiständen in den Arbeitskreisen Würzburgs.

Das Arbeiten mit Kindern, deren Bedürfnisse und Befindlichkeiten stehen bei dieser Tätigkeit immer stets mit dem Ziel im Vordergrund, kindgerechte Lösungen zu erarbeiten.


Sie finden uns im Herzen Würzburgs
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Asta Lehmann
Friedrich-Ebert-Ring 1
D-97072 Würzburg

Telefon: 0931 / 30 40 882
Telefax: 0931 / 18 867

Kontakt[at]rechtsanwaeltin-familienrecht-wuerzburg.de

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