COVID-19 IMPFUNG UND GEMEINSAMES SORGERECHT
Die STIKO empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren eine Covid-19 Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer).
Zwar ist auch hier der Kindeswille zu beachten, wenn Alter und Reife des Kindes es ihm erlauben, sich eine eigenständige Meinung zu dem Streitthema zu bilden, jedoch genügt allein der Wille des Kindes, geimpft zu werden, nicht, da bis zur Volljährigkeit die Eltern über eine solche Entscheidung von erheblicher Bedeutung zu entscheiden haben.
Gelingt es den gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht, eine solche Entscheidung zu treffen, wird das Familiengericht aufgrund der Empfehlung der STIKO die Zustimmung des Elternteils ersetzen, welcher mit der Impfung nicht einverstanden ist. Dieses ist auch die übliche Vorgehensweise des Amtsgerichts -Familiengerichts - Würzburg.
Sollten Sie Fragen haben zur Entscheidungsbefugnis, Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, stehe ich Ihnen gerne in meiner Funktion als Rechtsanwältin für Familienrecht und Verfahrensbeiständin zur Verfügung.
Eingestellt am 03.03.2022 von A.Lehmann
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