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Einschulung des Kindes - Anwesenheit beider Eltern?
GRUNDSÄTZLICH werden individuelle Feiertage wie Geburtstag, Kommunion oder Konfirmation beim betreuenden Elternteil gefeiert. Der umgangsberechtigte Elternteil hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei der öffentlichen Feier, nicht aber auf Teilnahme an der privaten Feier, unabhängig vom Bestehen gemeinsamer elterlicher Sorge oder alleinigem Sorgerecht.
ZU BEACHTEN ist, dass beide Eltern alles zu unterlassen haben, was die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt, bzw. den Umgang erschwert. Eltern haben eine Wohlverhaltenspflicht.
Zur Klarstellung empfehle ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Anwältin für Familienrecht in Würzburg, im Rahmen einer Umgangsvereinbarung auch den Umgang zu besonderen Anlässen zu regeln.
Bei Klärungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin mit meiner Kanzlei. Unterstützend können hier auch die Jugendämter der Stadt Würzburg, bzw. des Landkreises tätig werden.
Eingestellt am 02.10.2019 von A.Lehmann
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