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Muss der Kinderreisepass herausgegeben werden?
Dazu hat der BGH aktuell entschieden, dass sowohl dem personenberechtigten als auch dem umgangsberechtigten Elternteil grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses zusteht (BGH 27.03.19, XII ZB 345/18). Entscheidend ist jedoch, dass der Elternteil tatsächlich auf die Urkunde angewiesen ist, da er z.B. eine Auslandsreise unternehmen möchte.
ALLERDINGS muss immer geprüft werden, ob der die Herausgabe begehrende Elternteil seine elterlichen Befugnisse überschreitet, z.B., wenn er das Kind ins Ausland entführen will. Die hier berechtigte Besorgnis kann dem Herausgabeanspruch entgegenstehen.
Es bedarf somit einer genauen Überprüfung der jeweiligen Motive. Wird die Herausgabe beispielsweise grundlos verweigert, um den Urlaub zu verhindern oder wurde in der Vergangenheit tatsächlich mit einer Entführung des Kindes gedroht?
Gelingt den Eltern hier keine Einigung, muss letztlich das Familiengericht entscheiden. Das Amtsgericht – Familiengericht – Würzburg setzt sich sehr genau mit der geschilderten Problematik auseinander. Auch in bin im Rahmen meiner Tätigkeit als Anwältin im Familienrecht gern bereit, Sie bei derartigen Problemen zu unterstützen.
Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit meiner Kanzlei.
Eingestellt am 15.07.2019 von A.Lehmann
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