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NEUE DÜSSELDORFER TABELLE ZUM 01.01.2021
Zum 01.01.2021 wird der Berechnung des Kindesunterhaltes eine neue Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt. Damit steigt beispielsweise der Unterhalt eines vierjährigen Kindes von derzeit 369,00 € auf 393,00 € bei einem Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners bis 1.900,00 €.
Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass ebenfalls das Kindergeld in Deutschland steigt auf 219,00 € für die ersten zwei Kinder, 225,00 € für das dritte Kind und 250,00 € für das vierte und jedes weitere Kind.
Das Kindergeld ist mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen, da es den Eltern hälftig zusteht.
Lebt beispielsweise das vierjährige Kind bei der Mutter, welche auch das Kindergeld bezieht, reduziert sich der vom Vater zu zahlende Unterhalt auf 283,50 € bei einem Nettoeinkommen bis 1.900,00 €.
Sofern Ihrerseits Klärungsbedarf besteht, beziehungsweise eine Überprüfung des Kindesunterhaltes vorgenommen werden sollte, stehe ich Ihnen in meinen Kanzleiräumen in Würzburg als Rechtsanwältin für Familienrecht gern zur Verfügung.
Eingestellt am 04.01.2021 von A.Lehmann
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