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UMGANG IN ZEITEN DES CORONA-VIRUS?
Täglich erlebe ich verunsicherte Eltern als Anwältin für Familienrecht in Würzburg, die zum einen die Betreuung des Kindes übernehmen möchten, bzw. andererseits dem anderen Elternteil Umgänge wegen möglicher Ansteckungsgefahr verweigern.
Um Irritationen und Konflikte zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass gerichtlich festgelegte Vereinbarungen zum Umgangsrecht als auch Sorgerecht weiter bestehen bleiben. Übergaben sollten in harmonischer Atmosphäre vor dem Haus der Eltern stattfinden Denn dadurch kann eine Beunruhigung des Kindes und somit auch Ängste vermieden werden.
Sofern es keine gerichtlich festgelegte Regelung gibt,bitten Sie den anderen Elternteil um Unterstützung.
Versuchen Sie mit dem anderen Elternteil zu kommunizieren und Lösungen zu erarbeiten.....Gerichtstermine am Amtsgericht – Familiengericht – Würzburg finden momentan nur in ausdrücklichen Eilfällen statt.
Vor allem sollten sich beide Elternteile informieren, sofern das eigene Kind mögliche Symptome aufweist. Dem jeweils anderen Elternteil steht ein Informationsrecht zu!
Sollte Ihrerseits diesbezüglich Klärungsbedarf bestehen, rufen Sie mich bitte in meiner Kanzlei in Würzburg an.
Eingestellt am 27.03.2020 von A.Lehmann
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