Ihre Anwältin für Vermögensauseinandersetzung in Würzburg

Der sogenannte Zugewinnausgleich betrifft den Ausgleich des Vermögens, das die Ehegatten während der Ehe erwirtschaftet haben. Der Ehegatte, welcher den höheren Vermögenszuwachs erworben hat, ist ausgleichspflichtig.

• Aber wie wird das Vermögen der Eheleute, welche sich getrennt haben, ermittelt?
• Ab welchem Zeitpunkt kann die Vermögensauseinandersetzung vorgenommen werden?
• Wie verhält es sich, wenn die Ehegatten während der Ehe ein Haus gebaut oder gekauft haben und dieses bei Trennung noch belastet ist?
• Welcher Ehegatte übernimmt in einem solchen Fall die Verbindlichkeiten?

Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung als Anwältin im Familienrecht in Würzburg empfehle ich Ihnen auch zu diesem umfassenden Thema frühestmögliche anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerne bin ich bereit, in einem ersten persönlichen Gespräch Ihnen die Voraussetzungen des sogenannten Zugewinnausgleichs zu erklären und eventuell auch eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten durch eine sogenannte Scheidungsvereinbarung.

Für den Fall, dass Sie bei Eheschließung einen notariellen Ehevertrag geschlossen haben sollten, wird dieser von mir auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden.

Vordergründig ist es auch hier mein Ziel, die Belastung für Sie so gering wie möglich zu halten, so dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem versierten Anwalt im Familienrecht immer zu empfehlen ist.


Sie finden uns im Herzen Würzburgs
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Asta Lehmann
Friedrich-Ebert-Ring 1
D-97072 Würzburg

Telefon: 0931 / 30 40 882
Telefax: 0931 / 18 867

Kontakt[at]rechtsanwaeltin-familienrecht-wuerzburg.de

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