Voraussetzungen einer Scheidung

Wann kann ich mich scheiden lassen ?

§ 1556 BGB: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Das bedeutet zunächst die Trennung der Ehegatten und damit die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft, also in den meisten Fällen, in denen ein Ehegatte auszieht und somit seinen Trennungswillen kundtut. Aber: Auch innerhalb der ehelichen Wohnung ist ein Getrenntleben möglich, sozusagen „getrennt von Tisch und Bett“. Versorgungsleistungen dürfen keine mehr erbracht werden.

Was dieses im konkreten Einzelfall bedeutet, erkläre ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch in meinen Kanzleiräumen in Würzburg.

Selbstverständlich auch die Klärung der Frage, wann der Scheidungsantrag frühestmöglich gestellt werden kann, bzw. was es mit dem sogenannten Trennungsjahr auf sich hat, bzw. was ist zu beachten, wenn der andere Ehegatte der Scheidung widerspricht.

Zur Klärung dieser Fragen empfehle ich Ihnen aufgrund meiner langjährigen Berufserfahren als Anwältin im Familienrecht ein Beratungsgespräch gleich zu Beginn einer Trennung.

Ich freue mich auf Ihren Fall!


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Asta Lehmann
Friedrich-Ebert-Ring 1
D-97072 Würzburg

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